AGB

Stand: 01.01.2018
§1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma
René Wellnitz Lichttechnik & Lichtdesign, im nachfolgenden kurz RWL genannt. Wir machen
diese Geschäftsbedingungen zum Gegenstand und Inhalt eines jeden von uns unterbreiteten
Angebots und führen uns erteilte Aufträge und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen aus, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich
vereinbart ist. Änderungen oder Abweichungen gelten nur, soweit wir diese schriftlich bestätigt
haben. Sollten in den Geschäftsbedingungen unwirksame Regelungen enthalten sein, so gelten
alle übrigen gleichwohl. Die unwirksamen Regelungen sind durch wirksame zu ersetzen, die
dem wirtschaftlichen Zweck der Regelungen am nächsten kommen.
§2. Vertragsabschluss
Angebote der Firma RWL sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich
und freibleibend. Alle Verträge kommen erst mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung,
spätesten aber mit der Ausführung der Lieferung bzw. der Leistung zustande. Abweichungen
von Abbildungen und Beschriftungen, sowie die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern
bleibt uns vorbehalten. Telegrafische, fernschriftliche oder telefonische Aufträge sowie solche
über Telefax oder Bildschirmtext sind für die Firma RWL erst verbindlich, wenn sie schriftlich
bestätigt worden sind bzw. eine Rechnung gelegt wurde. Telefonisch erteilte Aufträge zur Mietung
von Mietgegenständen bzw. zur Durchführung einer Veranstaltung sollten am darauffolgenden
Tag schriftlich bestätigt bei der Firma RWL vorliegen; bei Nichtvorliegen einer schriftlichen
Bestätigung wird eine Gewähr für die richtige Lieferung bzw. die Abholung der Mietobjekte
sowie die Durchführung einer Veranstaltung und dar-aus entstehenden Folgen nicht übernommen.
§3. Preise
Alle Preise für die uns erteilten Aufträge ergeben sich aus den Auftragsbestätigungen oder aus
der von uns gestellten Rechnung und enthalten die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer
von z.Zt. 19%. Der Mindestauftragswert beträgt 25,00 Euro (inkl. Mehrwertsteuer). Die Firma
RWL behält sich vor, bei geringerem Auftragswert einen Mindermengenzuschlag zur Aufwandsdeckung
zu berechnen. Rechnungsbeträge sind inner-halb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt
auf das Geschäftskonto der Firma RWL zu überweisen. Schecks und Wechsel werden nur
zahlungshalber angenommen, letztere nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung. Zah-lungen
gelten erst dann als geleistet, wenn die Firma RWL verlustfrei über den geschuldeten Betrag
verfügen kann. Werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten,
so hat dieser der Firma RWL den Verzugsschaden, mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes,
zu ersetzen.
§4. Verkauf
Bei einer Order unter einem Wert von Euro 30,00 erhebt die Firma RWL eine Bearbeitungsgebühr
von Euro 15,00; Bei einer Nettoorder von Euro 30,01 bis Euro 50,00 wird ein Mindermengenzuschlag
von Euro 8,00 be-rechnet. Sämtliche Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart,
ab Lager Leipzig (Erfüllungsort). Kosten für Transport und Transportversicherung/ Spesen
gehen zu Lasten des Kunden. Für Transportversicherung/Spesen berechnet der Lieferer 1%
des Bruttowarenwertes, mindestens jedoch Euro 0,75, höchstens Euro 9,00 (Änderungen vorbehalten).
Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Lieferung der Ware gegen Barzahlung.
Rechnungen sind für den Lieferer in spesenfreier Weise zu begleichen. Wird bei ver-
Kommentar [Rw8]: Rechtschreibung/
Silbentrennung korrigiert- bitte drüber
speichern.
einbartem Lastschrifteinzug oder bei Scheckzahlung eine Lastschrift oder ein Scheck nicht eingelöst,
oder wurde das vereinbarte Kundenkreditlimit überzogen, so erfolgen alle weiteren Lieferungen
– auch Rückstandsauflösungen – nur gegen Barzahlung. Bei einem Bestellwert ab Euro
200,00 behält sich die Firma RWL die Zahlungsart Vor-kasse vor.
§5. Vermietungen
Den Gebrauch der Geräte hat der Mieter entsprechend den Bedienungsanweisungen der Hersteller
und in der vom Vermieter vorgesehenen Weise vorzunehmen. Der Mieter hat alle Instruktionen
des Herstellers oder Vermieters genauestens zu beachten, desgleichen auch die technischen
Instruktionen des Vermieters zu befolgen. Der Mieter haftet für alle Schäden und Verluste, besonders
die, die durch Nichtbeachten der Vorschriften/ Instruktionen sowie die, die durch Dritte
entstehen. Ferner hat der Mieter die Gegenstände gegen Diebstahl zu sichern. Der Mieter hat
sich bei Übernahme der Geräte von der Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu über-zeugen.
Spätere Reklamationen sind nicht möglich. Die Geräte befinden sich bei Vertragsbeginn in technisch
einwandfreiem Zustand. Bei Abholung bzw. Lieferung der zu mietenden Gegenstände ist
ein gültiger Personal-ausweis vorzuweisen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, sämtliche
Daten des Mieters aufzunehmen und zu speichern. Der Vermieter ist berechtigt, die Mietgegenstände
jederzeit am Einsatzort überprüfen zu lassen. Der Mieter hat ferner die Gegenstände in
seinem Besitz zu lassen.
Ohne schriftliche Genehmigung ist es dem Mieter nicht gestattet, die Mietgegenstände außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland zu bringen und sie dort zu benutzen. Bei Fehlern, Störungen
oder Schäden an den Mietgeräten hat der Mieter sofort den Vermieter zu benachrichtigen und
dessen Weisungen abzuwarten. Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen oder Veränderungen
oder Justierungen vorzunehmen , Reparaturen an den Geräten durchzuführen oder zu versuchen,
es sei denn, der Vermieter hat ihn schriftlich hierzu ermächtigt. Soweit die Fehler, Störungen,
Schäden an den Mietgegenständen nicht vom Mieter zu vertreten sind, hat er nach Wahl des
Vermieters Anspruch auf Neulieferung oder sofortige Nachbesserung der Geräte. Weitergehende
Schaden-ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Firmenzeichen und Kennnummern des Herstellers
oder Vermieters, Normenschilder, Kalibrierlabel und sonstige Bezeichnungen sind unverändert
auf dem Gerät zu belassen, jede Veränderung am Mietgegenstand ist unzulässig und gilt als
Beschädigung des/ der Gerätes/ Geräte. Verpackungen, Bedienungsanleitungen und Zubehör
sind Teil des Mietgegenstandes und Eigentum des Vermieters. Alle Teile sind pfleglich zu behandeln
und komplett sowie in ordnungsgemäßem und technisch einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
Für Mietgegenstände, die ungereinigt zurückgegeben werden sowie für nicht ordnungsgemäß
aufgerollte Kabel usw. behalten wir uns vor, eine Nachbereitungsgebühr von bis zu
10% des zu zahlenden Mietpreises zu veranschlagen. Die Mietdauer und der genaue Rückgabetermin
werden von den beiden Mietparteien vereinbart und schriftlich im Mietvertrag oder auf
der Rechnung festgehalten. Werden die Gegenstände nicht zum vereinbarten Termin zurückgegeben
(verspätete Rückgabe), so wird eine Zusatzberechnung fällig. Grundlage der Zusatzberechnung
ist die Überschreitung des Rückgabetermins nach Stunden. Multiplikator ist 20% des
vereinbarten Tagessatzes . Weiterhin zu ersetzen sind alle Kosten, die dem Vermieter durch die
verspätete Rückgabe der Mietgegenstände entstehen.
§6. Verbrauchsmaterial
Verbrauchsmaterial wie Klebeband, Batterien usw. werden vom Mieter gekauft. Der Rechnungsbetrag
dafür ist extra auf der Gesamtrechnung aufgeführt. Die Berechnung erfolgt nach
Verbrauch.
§7. Kündigung des Mietverhältnisses
Der Mietvertrag kann bis spätestens 7 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses schriftlich bei dem
Vermieter gekündigt werden. Ohne eine schriftliche Kündigung oder eine verspätete Kündigung
tritt das Mietverhältnis laut Mietvertrag in Kraft und wird voll berechnet. Diese Regelung (§ 7)
wird auch bei allen anderen Verträgen mit der Firma RWL geltend gemacht.
§8. Lieferung / Transport
Die Kosten für die Lieferung bzw. den Transport der Mietgegenstände trägt der Mieter bzw. der
Veranstalter, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Die Kosten werden in der Rechnung separat
aufgeführt. Die Abrechnung der Kosten für die Lieferung / den Transport errechnen sich aus
Entfernung in km und nach benötigten Transportmitteln (Pkw, Lkw, Anhänger etc.). Die Preise
für Lieferungen und Transporte sind der jeweils aktuellen Angebot zu entnehmen. Für Schäden,
die durch den, durch die Firma RWL durchgeführten, Transport entstehen, haftet die Firma
RWL.
§9. Veranstaltungen
Der Veranstalter trägt die alleinige Verantwortung für die Veranstaltung. Die Firma RWL ist zu
keiner Zeit für den Inhalt und die Form der Veranstaltung verantwortlich oder haftbar zu machen.
Anfallende GEMA – Gebühren sowie andere anfallenden Gebühren und Kosten sind ebenfalls
vom Veranstalter zu tragen. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die für den
Betrieb bzw. die Aufstellung der Geräte benötigten Voraussetzungen erfüllt werden. Im Falle
einer Kündigung eines Veranstaltungsvertrages gelten die Bedingungen aus § 6. Die von der
Firma RWL für die Veranstaltung zur Verfügung gestellten Geräte / Gegenstände sind für den
Zeit-raum der Veranstaltung über den Veranstalter zu versichern.
§10. Betrieb/ Einsatz elektrischer Geräte
Elektrische und elektronische Geräte müssen stets in trockener Umgebung auf fester Unterlage
aufgestellt und betrieben werden. Direkte Sonneneinstrahlung sowie Umgebungs-/ Einsatztemperaturen
von über 40° C sowie unter 10° C sind unbedingt zu vermeiden. Für die Spannungsversorgung
sind 230 Volt nach VDE- Norm vorgeschrieben. Bei Nichtbeachten dieser Regelungen
trägt der Mieter bzw. Veranstalter/ Auftraggeber die volle Verantwortung und muss gegebenenfalls
für die dadurch entstandenen Schäden voll haften.
§11. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur
Zahlung aller Forderungen des Lieferers durch den Kunden bleibt das Eigentum der gelieferten
Ware beim Lieferer. Ein Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware, auch im Falle der
Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Kunde tritt schon jetzt seine
Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung
mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an den Lieferer ab. Auf Verlangen des Lieferers hat
der Kunde dem Lieferer die Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern
die Abtretung offen zulegen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware
ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben.
§12. Erfüllung und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Geschäfts- und Mietbedingungen
ist Leipzig. Der Mieter/ Veranstalter erkennt mit seiner Unterschrift die allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Firma RWL an. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind der Firma RWL stets vorbehalten.